1. Anmeldung / Vertragsbeginn
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die
Anmeldung erfolgt durch Abschluss eines Nachhilfeunterrichtsvertrages oder
durch Abschluss eines Kursvertrages.
Die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gilt zugleich im Namen und in
Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten.
2. Vertragslaufzeit, Kündigung
Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit
bei Nachhilfeunterrichtsverträgen.
Der Nachhilfeunterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
kann bei einem Einzelunterrichtsvertrag mit einer Frist von einem
Monat und bei Gruppenunterrichtsvertrag mit einer Frist von
zwei Monaten zum Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden.
Die Kündigung erfolgt schriftlich an das Büro des
Zahlencafes.
Der Abschluss eines befristeten Kursvertrages ist unabhängig
vom Abschluss eines Nachhilfeunterrichtsvertrages. Durch Abschluss eines Kursvertrages
werden 5 Basiskurseinheiten für den Kurs vereinbart. Es können mehrere
Kursverträge und mehrere Nachhilfeunterrichtsverträge gleichzeitig
abgeschlossen werden. Durch Kündigung aller Verträge einer Partei
mit dem Zahlencafe, erfolgt die Abmeldung.
Gruppenunterrichtsverträge:
Gruppenunterrichtsverträge werden von allen Schülern der Gruppe
oder deren Erziehungsberechtigten gemeinsam mit dem Zahlencafe
abgeschlossen. Gruppenunterricht erfolgt in Kleingruppen von 2 oder
maximal 3 Schülerinnen/ Schülern. Die
Kündigung eines Gruppenmitgliedes kündigt den gesamten
Gruppenunterrichtsvertrag und gilt für alle Gruppenmitglieder. Die Schule
informiert umgehend alle Schüler der Gruppe über die Kündigung
ihres Gruppenunterrichts-vertrages. Jedes Gruppenmitglied haftet nur für
sich selbst.
Die Kündigungsfrist eines Gruppenunterrichtsvertrages wird auf
einen Monat verringert, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Kündigung
ein neuer Gruppenunterrichtsvertrag zu gleichen Konditionen zu Stande gekommen
ist.
Der Wechsel von einem Einzel- zu einem Gruppenunterrichtsvertrag kann zum Datum des Vertragsabschlusses freiwillig vollzogen werden. Ein Gruppenunterrichtsvertrag
wird zum Datum des Vertragsabschlusses fristlos aufgelöst, wenn alle
Schüler der Gruppe zum gleichen Datum einen neuen Nachhilfeunterrichtsvertrag
abgeschlossen haben.
3. Leistungen
Probeunterricht:
Jede(r) Schüler/Schülerin erhält vor einer Erstanmeldung
120 Minuten kostenlosen Einzelunterricht oder gegebenenfalls die
Möglichkeit, an einem Unterrichtstermin teilzunehmen. Vorrausetzung
für die Unterrichtsteilnahme ist die schriftliche Zustimmung
des Schülers (aller Schüler der Gruppe) oder dessen (deren) Erziehungsberechtigten.
Unterrichtseinheiten:
Für den Nachhilfeunterricht stehen Unterrichtseinheiten mit einer Dauer
von 60, 90 oder 120 Minuten pro Woche zur Wahl.
Nachhilfeunterricht:
Es findet Einzel- oder Gruppenunterricht statt. Bei Abschluss
eines Nachhilfe-unterrichtsvertrages wird die Dauer der Unterrichtseinheit
und ein in den Unterrichtszeiten wöchentlich stattfindender fester Termin
bestimmt. Der Nachhilfeunterricht beginnt zunächst mit der vereinbarten
Unterrichtseinheit pro Woche. Die Unterrichtseinheit kann immer mit
einer Frist von 14 Tagen zum Datum des Vertragsabschlusses geändert werden,
wenn dafür ein neuer fester Termin vereinbart wird und bei einem Gruppenunterrichtsvertrag
alle Gruppen-mitglieder der Änderung zustimmen.
Schüler mit Nachhilfeunterrichtsvertrag erhalten bei der Wahl
eines neuen Kurses die Möglichkeit, gutgeschriebene Ersatzunterrichtszeit
aus dem Nachhilfeunterrichtsvertrag bis zu maximal 240 Minuten auf den Grundpreis
dieses Kurses anrechnen zu lassen. Grundlage zur Berechnung des Rabattes ist
der Preis für die Kurseinheit des gewählten Kurses.
Zusatzunterricht:
Nachhilfeunterricht kann durch Zusatzunterricht ergänzt
werden. Zusatzunterricht wird schriftlich vereinbart.
Kurse:
Ein Kurs besteht immer aus 5 Basiskurseinheiten und kann
danach mit weiteren Kurseinheiten beliebig oft verlängert werden. Bei
Abschluss eines Kursvertrages werden 5 Kurstermine für die Basiskurseinheiten
festgelegt.
Die Dauer einer Basiskurs- oder Kurseinheit beträgt immer 120
Minuten. Die Verlängerung eines Kurses ist freiwillig. Bei jeder
Verlängerung eines Kurses werden die Termine für die zu vereinbarenden
neuen Kurseinheiten festgelegt. Kurse finden in Einzelunterricht oder
in Kleingruppen von 2 oder maximal 3 Schülerinnen/Schülern statt.
Elterngespräche:
Eltern können sich jederzeit über den Leistungsstand
ihrer Kinder informieren. Die Schulleitung wird dann bei Bedarf einen persönlichen
oder telefonischen Gesprächstermin vereinbaren.
4. Versäumnis von Unterricht
Im Falle einer rechtzeitigen Entschuldigung
AUS WICHTIGEM GRUND wird für versäumten Nachhilfeunterricht ein
Ersatztermin vereinbart. Als rechtzeitig gilt eine Entschuldigung bis spätestens
48 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit. Eine Terminabsage mit
Ersatzterminwunsch erfolgt telefonisch oder wird an die e-mail Adresse termin@zahlencafe.de
gemailt. Das Zahlencafe setzt sich nach Eingang einer Terminabsage
umgehend mit dem Schüler zur Ersatztermin-absprache in Verbindung. Ersatz-
und Kurstermine können nicht abgesagt und auch nicht ersetzt werden.
Ein Versäumnis von Unterrichtsstunden führt nicht zur Minderung
der Unterrichtsgebühren. Nach Beendigung eines Nachhilfeunterrichtsvertrages
können maximal 240 Minuten Ersatzunterrichtszeit aus
diesem Nachhilfe-unterrichtsvertrag nachgeholt oder bei Abschluss
eines Kursvertrages auf den Kurs angerechnet werden.
5. Unterrichtsausfall
Unterricht, der aus von der Nachhilfeschule zu verantwortenden Gründen
ausfällt, wird innerhalb von 14 Tagen nachgeholt, sofern durchführbar
und falls nicht besondere pädagogische Gründe gegen
diese Terminierung sprechen.
6. Ferienregelung
In den gesetzlichen Herbst- Weihnachts- Oster- und Sommerferien entfällt
der Unterricht (Ferienkurse und Zusatzunterricht möglich).
An allen nicht in die Ferien fallenden gesetzlichen Feiertagen findet
der Unterricht statt. Falls der Unterricht an den Feiertagen nicht
wahrgenommen werden kann und hierüber eine Abmeldung vorliegt, werden
Nachholstunden angeboten.
7. Tarife
Monatliche Kosten für Nachhilfeunterricht:
Einzelunterricht pro Woche Sekundarstufe I Sekundarstufe II
Unterrichtseinheit 60 Minuten 90 Euro 100 Euro
Unterrichtseinheit 90 Minuten 135 Euro 150 Euro
Unterrichtseinheit 120 Minuten 180 Euro 200 Euro
Bei Abschluss eines Gruppenunterrichtsvertrages
mit 2 (3) Schülern erhält jeder Schüler der Gruppe
25% (35%) Rabatt auf seine monatlichen Gebühren.
Die Gebühren für Nachhilfeunterricht werden monatlich im
Voraus fällig. Sie fallen auch in den Ferien an, außer
in den Sommerferien; hier muss der Hauptferien-Monat Juli oder August
nicht bezahlt werden.
Kosten für Zusatzunterricht:
Preis pro 60 Minuten Unterrichtszeit Sekundarstufe I Sekundarstufe II
Einzelunterricht 24,75 Euro 27,50 Euro
Unterricht in einer Gruppe von 2 Schülern 18,56 Euro 20,60 Euro
Unterricht in einer Gruppe von 3 Schülern 16,09 Euro 17,80 Euro
Kosten für Zusatzunterricht werden im Folgemonat durch eine Rechnung geltend gemacht und sind binnen 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Preis für einen Kurs:
Grundpreis Kurse zu Themen der Kurse zu Themen
der
für 5 Basiskurseinheiten
Sekundarstufe I Sekundarstufe II
Einzelunterricht 247,50 Euro 275,00 Euro
Der Grundpreis bei Kursen in einer Gruppe
von 2 (3) Schülern verringert sich um 25% (35%) für
jeden Schüler des Kurses.
Die Kosten für den Grundpreis eines Kurses werden im Voraus
fällig und bei Abschluss eines Kursvertrages immer geltend
gemacht.
Preis Kurse zu Themen der Kurse zu Themen der
für eine Kurseinheit Sekundarstufe
I Sekundarstufe II
Einzelunterricht 49,50 Euro 55,00 Euro
in einer Gruppe von 2 Schülern 37,13 Euro 41,25 Euro
in einer Gruppe von 3 Schülern 32,18
Euro 35,75
Euro
Die Kosten für vereinbarte Kurseinheiten sind im Voraus
zu entrichten.
Preise für Kurse aus dem Block E (Wunschkurse siehe Kursangebot) gelten nach Vereinbarung.
Kosten für einen Saisonkurs:
Preis pro 60 Minuten Unterrichtszeit Crashkurs Powerkurs Intensivkurs
Einzelunterricht
20,00 Euro 19,00 Euro
18,00 Euro
Der Preis bei Saisonkursen in einer Gruppe von
2 (3) Schülern verringert sich um 30% (40%)
für jeden Schüler des Kurses.
8. Schlussbestimmung
Es gilt nur das, was vorstehend bzw. auf dem Anmeldeformular schriftlich nieder-gelegt
ist. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtssicherheit
und Rechtsklarheit schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten abgezeichnet
werden.